Wir Wendland-Lotsen im Deutschen Roten Kreuz setzen uns dafür ein, dass alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihren individuellen Herausforderungen oder Beeinträchtigungen, aktiv am schulischen Leben teilnehmen und ihre Bildungschancen bestmöglich wahrnehmen können. Unsere Schulassistenz ist ein spezialisiertes Angebot der Eingliederungshilfe, das genau hier ansetzt.
Unser gesamtes Handeln wird von den weltweit gültigen 7 Rotkreuzgrundsätzen
geleitet. Unser wichtigstes Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen durch individuelle Assistenz den Besuch einer Kindertagesstätte, einer Regelschule oder eines Förderzentrums (z.B. der DRK-Wendlandschule - Förderschule geistige Entwicklung in Dannenberg), zu ermöglichen. Wir beim DRK in Lüchow-Dannenberg haben aufgrund unseres breiten Leistungsangebotes umfangreiche Erfahrung darin, Kinder und Jugendliche gezielt und ihren Bedürfnissen entsprechend zu fördern und durch eine erfolgreiche Schulzeit “zu lotsen”.
Unser DRK-eigenes Qualitätsmanagement garantiert Transparenz und eine kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Strukturen, Prozesse und Verfahrensweisen.
Zielgerichtete Fortbildungsmaßnahmen und eine enge fachliche Anbindung unserer Wendland-Lotsen dienen als zentrale Ressource zur Sicherstellung der professionellen Standards.
Einsatzbereiche und Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme
Unsere Schulassistenz bietet gezielte, individuelle Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen (körperlicher, geistiger oder seelischer Natur) im schulischen oder vorschulischen Alltag. Die Assistenzleistung ist dabei stets eine begleitende Hilfe durch feste Bezugspersonen - den individuellen Wendland-Lotsen vom DRK. Ihr primäres Ziel ist die Gewährleistung der Teilhabe an Bildung.
Unsere Wendland-Lotsen (Schulassistenz) sind flexibel einsetzbar:
in allen Schulformen
in Kindertagesstätten
Die Grundvoraussetzung für die Bereitstellung dieser Unterstützung ist eine offizielle Bewilligung durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe:
Das Sozialamt / SGB IX
Für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung.
Die Hilfe wird als "Leistungen zur Teilhabe an Bildung" gewährt, um die erforderliche Unterstützung zu leisten, die die Teilnahme am Unterricht und dem sonstigen schulischen Leben ermöglicht. Die Assistenz kann motorische, kommunikative, pflegerische und/oder lebenspraktische Unterstützung umfassen.
Das Jugendamt / §35a SGB VIII
Für Kinder und Jugendliche, die von seelischer Behinderung betroffen oder bedroht sind.
Die Hilfe ist darauf ausgerichtet, die schulische Inklusion zu fördern und die Teilhabe an Bildung sicherzustellen. Die Assistenz umfasst u.a. Unterstützungsbereiche im emotionalen und sozialen Bereich.
Benötigen Sie Beratung zum Thema Schulassistenz? Möchten Sie die „Wendland-Lotsen“ kennenlernen oder selbst Teil unseres Teams werden? Kontaktieren Sie uns einfach per Anruf oder E-Mail.
Ansprechpartner
Nina Kunter
Einrichtungsleitung - Schulassistenz
Tel.: 0160 / 720 674 2