Beratung zur Pflegeversicherung
Niemand ist davor geschützt, pflegebedürftig zu werden. Stets müssen dann viele organisatorische Details geklärt werden. Egal, ob es einen selbst oder Angehörige getroffen hat. Laien sind meist mit der Lösung der Probleme überfordert. Deshalb beantworten wir hier die wichtigsten Fragen für den Fall des Falles.
Wo ist man versichert?
Die meisten gesetzlich Krankenversicherten sind auch bei ihrer Krankenkasse pflegeversichert. Deshalb ist der Pflegeantrag bei deren Pflegekasse einzureichen. Wer eine private Pflegeversicherung abgeschlossen hat, muss dort den Antrag stellen.
Wer gilt als pflegebedürftig?
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die auf ständige Hilfe bei regelmäßig wiederkehrenden Aktivitäten des täglichen Lebens angewiesen sind.
Ansprechpartner
Simone Kappler
Pflegedienstleitung
Wibke van Ginneken
stellv. Pflegedienstleitung
Tel: 0 58 61/80 69 87 1
Fax 0 58 61/80 69 87 9
pdl@drk-dan.de
DRK-KV Lüchow-Dannenberg e. V.
Lüneburger Str. 26
29451 Dannenberg
Dazu gehört Hilfe:
bei der Körperpflege
beim Essen
beim Aufstehen und Zubettgehen
beim An- und Auskleiden
beim Gehen und Stehen
Bei der Einstufung in eine Pflegestufe werden vor allem Zeiten berücksichtigt, die sich auf Tätigkeiten der Grundpflege beziehen. Dazu gehören etwa Körperpflege, Toilettengänge und Nahrungsaufnahme. Außerdem wird auch Zeit für hauswirtschaftliche Hilfe anerkannt. Gerne unterstützt der DRK-Kreisverband Lüchow-Dannenberg e.V. bei der Beratung und Begleitung durch eine speziell ausgebildete Pflegeberaterin.
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Wie ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung kann formlos oder sogar telefonisch gestellt werden. Danach erhalten Betroffene das auszufüllende Antragsformular. Bei der Antragstellung muss überlegt werden, ob Sachleistungen, Geldleistungen oder eine Kombination aus beidem gewünscht sind.
Sachleistungen
Bei Sachleistungen übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Pflege. Er rechnet die Leistungen zum Höchstbetrag der jeweiligen Pflegestufe direkt mit der Pflegekasse ab.
Geldleistungen
Der Pflegebedürftige kann auch selbst Pflegegeld beziehen. Er übernimmt damit persönlich die Verantwortung für eine ausreichende Pflege. Die Pflegekasse überweist das Geld direkt an die pflegebedürftige Person.
Wer ist pflegebedürftig?
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kommt nach Antragsstellung zu den Betroffenen nach Hause und erstellt ein Gutachten. Dabei werden aus Kostengründen nur gesetzlich festgelegte Leistungen des täglichen Lebens berücksichtigt.
Pflegende Angehörige und Betroffene sollten sich auf diesen MDK-Besuch gut vorbereiten. Zur Beantwortung möglicher Fragen hilft ein Pflegetagebuch. Darin wird festgehalten, wie viel Zeit für welche Leistungen täglich aufgewandt werden muss.