Krankentransport

Bei der Beförderung von Patienten geht es längst nicht immer um den schnellen Einsatz mit Blaulicht. Weitaus häufiger werden Menschen transportiert, die zwar medizinische Betreuung brauchen, aber nicht in Lebensgefahr schweben. Für diese Fälle gibt es die DRK-Krankentransporte.

Auf jeden Transport vorbereitet

Das DRK bringt Patienten sicher zum Arzt, ins Pflegeheim oder ins Krankenhaus. Solche Einsätze sind notwendig, wenn jemand liegend transportiert oder medizinisch versorgt werden muss und deshalb eine Taxifahrt ausscheidet. Auch Verlegungen zwischen verschiedenen Krankenhäusern gehören zum DRK-Service. Dabei können sich die Patienten stets darauf verlassen, dass sie von Profis betreut und in spezialisierten Fahrzeugen bewegt werden.

Informationen für Patienten

Wer kann den Krankentransport nutzen?  

Abrechnung

Claudia Koch
ckoch@drk-dan.de 

Anja Steinhauer
asteinhauer@drk-dan.de

Tel: 0 58 61 / 98 80-10

DRK-KV Lüchow-Dannenberg e. V.
Am Reiterstadion 1a
29451 Dannenberg

Wie wird ein Krankentransport bestellt?  

Im Landkreis Lüchow-Dannenberg veranlasst die Rettungsleitstelle in Lüchow den Krankentransport. Die Disponenten der Leitstelle sind unter der Notrufnummer 05841-19222 erreichbar. Sie organisieren alles, damit die Patienten pünktlich abgeholt werden und sicher ans Ziel kommen.    

Was kostet ein Krankentransport?

Damit Sie nicht unnötig privat Kosten tragen, ist es wichtig, dass vor Antritt der Fahrt die Beantragung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse erfolgt ist und die Bewilligung den Mitarbeitern des Rettungsdienstes zusammen mit dem Tarnsportschein übergeben wird.

Bescheinigt ein Arzt die medizinische Notwendigkeit des Transports (Verordnung einer Krankenbeförderung), übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Kosten bis auf einen geringen Eigenanteil. Der liegt zurzeit bei 10 € pro Fahrt. Die transportierende Organisation rechnet direkt mit der Krankenkasse des Patienten ab. 

 

Allerdings werden nicht alle Fahrten, die von Ärzten verordnet sind, von den Krankenkassen erstattet. So sind z. B. Transporte vom Wohnort in eine Senioreneinrichtung selbst zu tragen. Detailliertere Informationen zur Transportkostenübernahme halten die Krankenkassen bereit.