Wendlandschule Infos

DRK-Wendlandschule

Hermann-Löns-Str. 18
29451 Dannenberg

Martina König
Förderschulrektorin

Tel. 0 58 61 / 80 67-85
schulleitung@drk-wendlandschule.de

Gabriele Mühlbronner-Schramm
Sekretariat

Tel. 0 58 61 / 80 67-35
verwaltung@drk-wendlandschule.de

Info-Heft

Sie denken darüber nach Ihr Kind auf der Wendlandschule anzumelden?

Hier finden Sie wichtige Informationen zu unserer Schule.

Das Info-Heft der Wendlandschule informiert über alle wichtigen Themen.

Oder kommen Sie zu uns und schauen sich die Schule an. Um einen Termin abzusprechen oder zur Kontaktaufnahme.

Aufgaben

Aufgaben der Eltern (Vorschlag der Eltern-Arbeitsgruppe) Bereich Aufgabe der Eltern Unterricht 

Die Schüler:innen-Vertretung der Wendlandschule hat dies erarbeitet: 

Damit alle zu ihrem Recht kommen, muss ich diese Pflichten einhalten: 

Beförderung

Die Beförderung Ihres Kindes wird von Taxi-Unternehmen durchgeführt. Ihr Kind wird zuhause abgeholt und auch wieder bis nach Hause gebracht. 

Bei Problemen in der Beförderung können Sie uns gern informieren. Aber um eine Lösung zu bekommen, müssen Sie sich an folgende Personen wenden: 

Regelungen für den Schulausfall an Tagen mit gefährlichem Wetter: 

Einwilligungen

Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos)

Wir möchten gerne eine gute Öffentlichkeitsarbeit machen und viel über die gute Arbeit in der Schule und die Leistungen unserer Schülerinnen und Schüler berichten. Deshalb bitten wir um Ihr Einverständnis für alle Punkte.

Sowohl auf unseren Internetseiten wie auch in Berichten der Schule, des Schulträgers und der Tagespresse werden Ereignisse aus unserem Schulleben vorgestellt wie z. B. Festlichkeiten, Aktivitäten, Projekte, Schülerfahrten, Schüleraustausche, Wettbewerbe. Dazu gehören Texte und Bilder bzw. Fotos.

Es gibt das Niedersächsische Datenschutzgesetz, das Niedersächsische Schulgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz n.F. sowie die EU-Datenschutz-Grundverordnung und die Datenschutzbestimmungen des DRK Kreisverbandes Lüchow-Dannenberg. Auf Grund dieser datenschutzrechtlichen Bestimmungen müssen Sie Ihr Einverständnis geben zur Veröffentlichung von Daten bzw Fotos Ihres Kindes.

Bei der Veröffentlichung beachten wir den Datenschutz sehr genau. Wir veröffentlichen nur Fotos und/oder Namen von SchülerInnen, wenn ihre Eltern dies erlauben. Wenn Sie nicht einwilligen, dann werden anschließend keine Aufnahmen verwendet bzw. es werden erst gar keine Aufnahmen gemacht.

Mitfahrt im privaten PKW von MitarbeiterInnen der Wendlandschule

Die Fahrzeuge der Wendlandschule fassen nicht mehr als 8 Personen + Fahrerln. Durch die Klassengrößen und die Anzahl der Erwachsenen (Klassenteam + IntegrationshelferInnen) ist es nicht immer möglich alle in einem DRK-Kleinbus zu befördern. Damit alle mitkommen können, wird dann manchmal ein privater PKW der Lehrkraft oder der pädagogischen Mitarbeiterln mit genutzt. Für diese Fälle brauchen wir Ihr Einverständnis, dass Ihr Kind in diesem privaten PKW mit fahren darf. Schülerln und Fahrerln stehen bei diesen Fahrten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.


Einsatz von Schulhunden an der Wendlandschule

Zurzeit befinden sich an der Wendlandschule 2 Therapie-Hunde im Einsatz. Aruna, eine Bearded-Border-Colliehündin, arbeitet dort als Therapiebegleithund in Einzelsituationen mit Frau Gessner. Hummel, eine Golden-Retriever-Hündin, arbeitet mit Frau Neubauer in Gruppen- und Einzelsituationen. Die Hunde werden nur bei Schülerinnen und Schülern eingesetzt, deren Eltern ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben. Alle anderen Schüler stehen demnach nicht in direktem Kontakt zu den Hunden. Bei Informationen und Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Gessner oder Frau Neubauer wenden.


Pedikuli (Kopfläuse)

Wie Sie selbst sicher schon erfahren haben, gibt es immer wieder Phasen, in denen gehäuft Kopfläuse auftreten. Davon sind wir auch in der Wendlandschule betroffen. Wir müssen dann dafür Sorge tragen, dass Schülerinnen und Schüler sowie Mitarbeiter nicht von Läusen befallen werden. Deswegen sind wir verpflichtet, Schüler von den Eltern abholen zu lassen, wenn der „Verdacht auf Kopfläuse" vorliegt. Ob der Verdacht auf Kopfläuse begründet ist, lässt sich nicht immer durch bloßes Ansehen erkennen. Vielmehr müssen Schüler dann untersucht" werden (z. B. durch das Scheiteln der Haare oder durch den Einsatz eines Nissenkammes). Diese Untersuchung" kann durch Sie selbst oder durch einen Arzt Ihrer Wahl durchgeführt werden. Wenn Sie einverstanden sind, könnten auch wir in der Schule diese Untersuchung durchführen, so dass Ihr Kind erst bei einem begründeten Verdacht auf Kopfläuse von Ihnen abgeholt werden müsste. Bitte teilen Sie uns auf dem umseitigen Blatt mit, wie wir im Falle eines Kopflaus-Problems an der Schule oder in der Klasse mit Ihrem Kind umgehen sollen.


Ihre Telefonnummer auf den privaten Telefongeräten von MitarbeiterInnen der Schule

Lehrkräfte und PM's dürften bei sich auf dem privaten Handy oder in ihrem privaten PC Ihre Telefonnummer und Ihre Adresse nicht speichern. Hier in der Schule liegen Ihre Kontaktdaten natürlich vor und von hier aus können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sie natürlich immer anrufen. Oft ist es besser und ruhiger, wenn man am Nachmittag oder am frühen Abend miteinander spricht. Das geht aber nur dann, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihre Kontaktdaten auch zuhause oder im Handy haben dürfen. Bitte geben Sie uns das Einverständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Ihrem Kind zu tun haben, Ihre Kontaktdaten auch auf privaten Geräten haben dürfen. Natürlich garantieren Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass sie diese Daten so aufbewahren, dass niemand sonst sie nutzen kann. Bitte denken Sie bei den Kontakten zu den Lehrkräften und PM's daran, dass Sie nach 20.00 Uhr und auch am Wochenende nur im äußersten Notfall anrufen.


Haftpflichtversicherung

Es kann immer mal wieder vorkommen, dass etwas kaputt geht oder beschädigt wird. Natürlich muss das dann wieder repariert oder ersetzt werden - egal, ob es eine Fensterscheibe oder eine Packung Buntstifte ist. Manchmal sind Schülerinnen und Schüler so verzweifelt oder wütend, dass sie einfach um sich schlagen und das auch nicht gleich stoppen können. Das wissen wir und die Aufsicht führenden Erwachsenen geben diese Einschätzung bei der Schadensmeldung an. Es gibt aber auch in unserer Schule Schülerinnen und Schüler, die mutwillig etwas beschädigen oder zerstören. Diese Schülerinnen und Schüler bzw. der Erziehungsberechtigte werden aufgefordert, die Reparatur oder den Ersatz zu bezahlen. Oft soll dies dann über eine Haftpflichtversicherung laufen. Um die Abläufe in der Verwaltung zu vereinfachen, bitten wir um Angabe darüber, ob Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Kind abgeschlossen haben. Diese Information werden wir natürlich nur dann verwenden, wenn Ihr Kind mutwillig etwas beschädigt.

Die Einwilligung für die Schülerin/den Schüler zum herunterladen, ausdrucken und unterschreiben

Erziehung

Während des Schultages übergeben Sie das Erziehungsrecht und die Aufsichtspflicht für Ihr Kind an die MitarbeiterInnen der Wendlandschule. Wir verpflichten uns in der Erziehung der Schülerinnen und Schüler auf diese Leitideen:  

Diese Grundideen werden für jede Schülerin und jeden Schüler individuell angepasst. Im Förderplan wird festgehalten, welches Ziel jeweils aktuell verfolgt wird. Wir bilden uns regelmäßig fort zum kompetenten Umgang mit herausforderndem Verhalten. 

Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, die Aufgaben einer Schülerin oder eines Schülers anzunehmen und sich bei der Einhaltung der Regeln anzustrengen. Diese Aufgabenbeschreibung wurde von der Schülervertretung entwickelt und wird mit den Schülerinnen und Schülern regelmäßig besprochen. Eltern verpflichten sich diese Grundideen anzunehmen und bei Erziehungsfragen nach einem gemeinsamen Weg mit den MitarbeiterInnen zu suchen. Für die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler ist es ausgesprochen wichtig, dass die Erwachsenen an einem Strang ziehen. 

Beratung... 

...mit der Stufenkoordination und mit der Schulleitung kann helfen, eine passende Lösung bei erzieherischen Problemen zu finden. Supervision Unter der Leitung einer erfahrenen 

Supervisorin... 

... führen die MitarbeiterInnen Einzelfallgespräche durch, wenn besondere Erziehungssituationen entstehen. Supervision kann helfen, das Verhalten der Schülerin/des Schülers einzuschätzen und Strategien weiterzuentwickeln. Wenn Sie möchten, können auch gemeinsame Supervisions-Sitzungen geplant werden. 

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Die Schule muss eingreifen, wenn ein Schüler oder eine Schülerin sich so verhält, dass der Unterricht sehr stark gestört wird. Wir müssen auch dann sofort reagieren, wenn jemand andere Menschen in der Schule stark bedroht oder verletzt. Dann halten wir uns an die Abläufe, die in § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes zur Durchführung von Ordnungsmaßnahmen festgelegt sind.

Sicherheit

Gesundheit und Sicherheit in der Wendlandschule

Rauchen

Im Schulgebäude und auch auf dem gesamten Schulgelände ist während des Schulbetriebs das Rauchen verboten! Zigaretten und Feuerzeuge werden Schülerinnen und Schülern von den MitarbeiterInnen abgenommen. Die Erziehungsberechtigen können diese Dinge dann bei der Schulleitung zurückbekommen. Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände zum Rauchen nur dann verlassen, wenn sie 18 Jahre alt sind eine Erlaubnis von den Erziehungsberechtigten haben und sich außerhalb des Schulgeländes verkehrssicher und höflich verhalten.(Niedersächsisches Nichtraucherschutzgesetz, Runderlass des Kultusministeriums vom Juni 2005)


Alkoholische Getränke

Im Schulgebäude und auch auf dem gesamten Schulgelände sind während des Schulbetriebs alkoholische Getränke nicht erlaubt. (Runderlass des Kultusministeriums vom Juni 2005)


Gefährliche Gegenstände

Im Schulgebäude und auch auf dem gesamten Schulgelände sind gefährliche Gegenstände verboten. Das sind alle Dinge, die andere Menschen verletzen können. Dazu gehören auch Feuerzeuge, Feuerwerkskörper und ähnliches. Wenn etwas als Waffe benutzt wird oder andere damit bedroht werden, wird es der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schülern von den MitarbeiterInnen abgenommen. Die Erziehungsberechtigen können diese Dinge dann bei der Schulleitung zurückbekommen. (Runderlass des Kultusministeriums vom April 2008)


Infektionsschutz

Die Schule erfüllt alle Anforderungen an die Hygienestandards im Sanitär- und Lebensmittelbereich. Um Infektionen zu vermeiden, müssen Schülerinnen und Schüler bei dem Verdacht auf ansteckende Krankheiten zu Hause bleiben. Eltern und Erziehungsberechtigte verpflichten sich, ihr Kind abzuholen bzw. zu Hause zu behalten, wenn ansteckende Krankheiten vorliegen. Diese Regelung gilt auch für Kopflausbefall. Es gelten alle Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045)


Notfallplan

Die Schule verfügt über einen Notfallplan. Darin ist festgelegt wie z.B. bei Brand oder anderen schwerwiegenden Vorfällen gehandelt wird. Der Plan ist in jedem Klassenraum vorhanden. Der Evakuierungsablauf wird in regelmäßigen Abständen mit Schülerinnen, Schülern und MitarbeiterInnen geübt.


Handys und andere private Wertgegenstände

Das Mitbringen von Handys und anderen Wertgegenstände geschieht auf eigene Gefahr.


Datenschutz

Die Schule ist darum bemüht, die Regelungen des Datenschutzes durchgängig einzuhalten. Die pädagogische Arbeit kann nur unter Einbeziehung persönlicher Daten sinnvoll durchgeführt werden. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie zusätzlich zu diesem Heft.

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz

Informationsaustausch

Informationsaustausch zwischen Elternhaus und Schule Zum Informationsaustausch dienen folgende Wege: 

Mittagessen

Frühstück und Mittagessen Frühstück bringen die Schülerinnen und Schüler selber mit. Das Mittagessen wird in der jeweiligen Schulklasse gemeinsam eingenommen. Diese Zeit gilt als Unterrichtsstunde, weil das gemeinsame Essen mit allen Vorbereitungen und Arbeiten drum herum eine wichtige Lernzeit ist. Wir bitten Sie Ihr Kind zur Schulspeisung anzumelden. Das entsprechende Anmeldeformular sowie eine Einzugsermächtigung. Die unten aufgeführten Beträge werden von Ihrem Konto abgebucht. 

Die Eltern unserer SchülerInnen zahlen das ganze Kalenderjahr (einschließlich der Ferienzeiten) eine Verpflegungskostenpauschale im Monat von monatlich zurzeit € 48,75 (3,75 € pro Essen). Zum Jahresende erfolgt eine genaue Abrechnung der Kosten für die Tage, an denen gegessen wurde. Wenn Ihr Kind an einzelnen Tagen nicht in der Schule ist, wird der Betrag für das Essen Ihnen gutgeschrieben und in der Jahresabrechnung als Guthaben ausgewiesen. Ansprechpartnerin ist Frau Selonke in der Buchhaltung der Schule (05861-806737). Sprechzeiten: Di, Mi und Fr ab 10.00 Uhr Damit Sie das Essen für diese Tage nicht zahlen müssen, müssen Sie Ihr Kind krank melden. Bitte teilen Sie uns mit, wie lange Ihr Kind krank sein wird. 

Sie können für das Mittagessen über das Teilhabepaket Zuschüsse vom zuständigen Sozialamt erhalten, wenn Sie sowieso Unterstützung erhalten wie z.B. Wohngeld oder Hartz IV. Bitte erkundigen Sie sich dazu im zuständigen Amt bzw. im Schulbüro. Wenn Sie Ihr Kind nicht zur Schulspeisung anmelden, müssen Sie ihr oder ihm ein ausreichendes Essen mitgeben! Dieses Essen muss verzehrfertig sein und nur noch aufgewärmt werden müssen. 

Gegessen wird in der Schule von Montag bis Donnerstag. Die Schule endet am Freitag bereits um 12.30 Uhr, daher erhalten die Schülerinnen und Schüler an diesem Tag kein Mittagessen, sondern nehmen ihre Mittagsmahlzeit zu Hause ein. 

Bastel-, Werk- und Verbrauchsmaterialien 

Die SchülerInnen müssen keine Arbeitsmaterialien von zu Hause mitbringen. Alle Dinge des Schulalltags - vom Tuschkasten bis zum Wachsmaler - werden von den MitarbeiterInnen der Schule besorgt. Für Bastel-, Werk- und Verbrauchsmaterialien sind daher € 52,00 für das gesamte Schuljahr an unsere Schule zu entrichten. Auch dieser Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht.

Nutzung I-Serv

Nutzungsordnung für IServ

Präambel

Die Schule stellt ihren Schülerinnen und Schülern einen passwortgeschütztes Nutzerkonto zu IServ zur Verfügung. IServ wird von den Schülerinnen und Schülern ausschließlich für schulische Kommunikation und den Unterricht genutzt. Über diesen Nutzerkonto kann sowohl über die PCs im lokalen Schulnetzwerk als auch von jedem beliebigen Computer mit Internetzugang außerhalb der Schule auf IServ zugegriffen werden.

Mit den Schülerinnen und Schülern wird im Unterricht über IServ gesprochen. Ihnen wird erklärt, was mit IServ gemacht werden kann. Außerdem wird der sichere Umgang mit eigenen Daten besprochen.


Verhaltensregeln

Jede Schülerin und jeder Schüler erhalten ein Nutzerkonto. Das Nutzerkonto muss durch ein Passwort von mindestens acht Zeichen Länge (Groß-/Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen) gesichert werden. Das Passwort darf anderen Schülerinnen und Schülern nicht mitgeteilt werden. Die Klassenleitungen können aus pädagogischen Gründen Passwörter von Schülern kennen. Im gemeinsamen Adressbuch können persönliche Daten eingetragen werden. Diese Daten können von allen Nutzern gelesen werden. Alle Nutzer sind verpflichtet, eingesetzte Filter und Sperren zu respektieren und diese nicht zu umgehen. Die Nutzer verpflichten sich, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes sowie das Urhebergesetz zu beachten. Wer Dateien auf IServ hoch lädt, über IServ versendet oder nutzt, tut dies in eigener Verantwortung. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte und die Art gespeicherter Daten.

Die Sicherung in IServ gespeicherter Daten gegen Verlust obliegt der Verantwortung der Nutzer. Das Aufrufen und Speichern jugendgefährdender und anderer strafrechtlich relevanter Inhalte auf dem Schulserver ist ebenso verboten wie die Speicherung von URLS (Webseiten) oder Links auf jugendgefährdende Websites oder Websites mit strafrechtlich relevanten Inhalten. Die Installation oder Nutzung fremder Software durch die Nutzer ist nicht zulässig, sie darf nur von den Administratoren durchgeführt werden. Das IServ-System erstellt Log-Dateien (Protokolle), die in begründeten Fällen (z. B. Bei Rechtsverstößen oder Täuschungsversuchen) von den von der Schulleitung bestimmten Personen ausgewertet werden können.


Kommunikation

E-Mail

Der E-Mail-Account wird nur für den Austausch von Informationen im schulischen Zusammenhang bereitgestellt.

Die Schule ist damit kein Anbieter von Telekommunikation im Sinne von § 3 Nr. 6 Telekommunikationsgesetz. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz der Kommunikationsdaten im Netz besteht gegenüber der Schule somit grundsätzlich nicht. Die Schule ist berechtigt, im Falle von konkreten Verdachtsmomenten von missbräuchlicher oder strafrechtlich relevanter Nutzung des E-Mail-Dienstes die Inhalte von E-Mails zur Kenntnis zu nehmen. Die betroffenen Nutzer werden hierüber unverzüglich informiert. Private Kommunikation mit anderen Personen über diesen schulischen E-Mail-Account ist deshalb zu vermeiden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Inhalte von E-Mails Dritter durch Einsichtnahmen der Schule zur Kenntnis genommen werden.


Messenger

Soweit die Schule eine Chat-Funktion zur Verfügung stellt, gelten dieselben Vorgaben wie bei der E-Mail-Nutzung.


Forum

Soweit die Schule eine Forum-Funktion zur Verfügung stellt, gelten dieselben Vorgaben wie bei der E-Mail-Nutzung. Darüber hinaus sind die Moderatoren der Foren berechtigt, unangemessene Beiträge zu löschen.

Die Nutzer verpflichten sich, in Foren, Chats und von IServ aus versendeten E-Mails die Rechte anderer zu achten.

Massen-E-Mails, Joke-E-Mails o. ä. sind nicht gestattet.

Die schulische E-Mail-Adresse darf nicht für private Zwecke zur Anmeldung bei Internetangeboten jeder Art verwendet werden. Das gilt insbesondere für alle sozialen Netzwerke wie z. B. Facebook, Twitter oder Instagram.

Kalendereinträge für Gruppen werden nach bestem Wissen eingetragen und nicht

manipuliert.


Administratoren

Die Administratoren haben weitergehende Rechte, verwenden diese aber grundsätzlich nicht dazu, sich Zugang zu persönlichen Konten bzw. persönlichen Daten zu verschaffen. Sollte ein Nutzer sein Passwort vergessen haben, ist er verpflichtet, dass durch einen Administrator neu vergebene Passwort beim nächsten Einloggen sofort zu ändern. Nur der Nutzer selbst darf ein neues Passwort für sich persönlich bei einem Administrator beantragen.


Moderatoren (für Schüler nicht)

Für die Gruppenforen können Moderatoren eingesetzt werden, die Forumsbeiträge auch löschen können. Moderatoren dürfen nur in dem ihnen anvertrauten Forum moderieren.


Verstöße

Im Fall von Verstößen gegen die Nutzungsordnung kann das Konto gesperrt werden. Damit ist die Nutzung schulischer Computer sowie die Nutzung von IServ auf schulischen und privaten Geräten nicht mehr möglich.

Einwilligung in die Nutzung von IServ zum herunterladen, drucken und unterschreiben

Mein Kind wird Schulpflichtig - was tun?

Dazu haben wir Ihnen ein ausführliches Infoblatt erstellt, welches Sie sich über den nachfolgenden Link öffnen können:

Informationsblatt herunterladen und ausdrucken